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   ArbG Pforzheim, 23.02.2005 - 5 Ca 348/04   

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https://dejure.org/2005,20444
ArbG Pforzheim, 23.02.2005 - 5 Ca 348/04 (https://dejure.org/2005,20444)
ArbG Pforzheim, Entscheidung vom 23.02.2005 - 5 Ca 348/04 (https://dejure.org/2005,20444)
ArbG Pforzheim, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 5 Ca 348/04 (https://dejure.org/2005,20444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gleichstellungsverfahren bei Agentur für Arbeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz während laufendem Gleichstellungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung bei bestehendem Sonderkündigungsschutz des behinderten Arbeitnehmers; Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes; Kündigungsschutz bei einem bei der Arbeitsagentur oder dem Arbeitsamt laufenden ...

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz und Auszüge)

    Sonderkündigungsschutz, Gleichstellungsverfahren, Weiterbeschäftigungsanspruch

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus ArbG Pforzheim, 23.02.2005 - 5 Ca 348/04
    Bei der Frage, ob es möglich ist, dass die neue Kündigung eine andere Beurteilung erfährt, sind auch die Umstände zu berücksichtigen, die dafür sprechen, dass der neue Sachverhalt nur vorgeschoben ist (vgl. BAG, Urteil vom 19. Dezember 1985, Az 2 AZR 190/85 = NZA 86, 566 = NJW 86, 2965).
  • LAG Hamm, 19.07.1994 - 6 Sa 30/94

    Sozialauswahl; Widerspruch; Übergang des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus ArbG Pforzheim, 23.02.2005 - 5 Ca 348/04
    Die Wiederholung des Gesetzestextes oder formelhafte Wendungen, die ein sachliches Eingehen auf den Einzelfall vermissen lassen, vermögen den Widerspruch deshalb nicht ordnungsgemäss zu begründen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.08.94, Az 6 Sa 30/94 n.V.).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.06.2006 - 10 Sa 43/06

    Sonderkündigungsschutz bei beantragter Gleichstellung

    Eine Anwendbarkeit verneint haben das Arbeitsgericht Pforzheim (Urt. v. 23.02.2005, 5 Ca 348/04 - rkr.), Düwel (BB 2004, 2811, 2813) und Schlewing (NZA 2005, 1218, 1223), wobei insbesondere letztere davon ausgeht, dass methodisch eine Anwendung nur im Wege einer Analogie möglich sei, jedoch keine planwidrige Regelungslücke vorliege.
  • ArbG Freiburg, 31.03.2006 - 16 Ca 19/06

    Sonderkündigungsschutz: Gleichstellungsantrag eines Behinderten; Frist zur

    Da sich die Regelung des § 90 Abs. 2 a SGB IX von dessen unmittelbarem Wortlaut her nur auf das Feststellungsverfahren einer Schwerbehinderung bezieht, ist in Literatur und Rechtsprechung derzeit streitig, ob die Vorschrift auch auf das Gleichstellungsverfahren bei der Agentur für Arbeit Anwendung finden kann (für eine Anwendbarkeit: LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2005, 10 Sa 502/05, NZA-RR 2006, S. 186 (Revision unter 2 AZR 217/06 eingelegt); Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 11.02.2005, 36 Ca 2336/04; Grimm/Brock/Windeln, DB 2005, Seite 282, 284; wohl auch Griebeling, NZA 2005, 498; gegen eine Anwendbarkeit: Arbeitsgericht Pforzheim, Urteil vom 23.02.2005, 5 Ca 348/04; Düwell, BB 2004, 2811, 2813; Schlewing, NZA 2005, 1218, 1223f.).
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